Zum Hauptinhalt springen
Version: 24.9

BG - Allgemeine Heilbehandlung

Allgemeine Heilbehandlung ist die ärztliche Versorgung einer Unfallverletzung, die nach Art oder Schwere weder eines besonderen personellen, apparativtechnischen Aufwandes noch einer spezifischen unfallmedizinischen Qualifikation des Arztes bedarf.