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Version: 25.7

ePA - elektronische Patientenakte 3.0

  • Kurzanleitung für T2med

Die ePA für alle (ePA 3.0) steht ab dem 29. April 2025 allen kassenärztlich tätigen Praxen im Rahmen der so genannten Hochlaufphase zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung der ePA erfolgt zunächst freiwillig, es gibt keine Pflicht zur Befüllung der ePA. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 1. Oktober 2025 der Fall sein. Eine Sanktionierung bei Nichtnutzung der ePA hat das BMG ab Beginn 2026 in Aussicht gestellt.

Technische Voraussetzungen

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Sie an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen sind und Ihre TI-Komponenten (Konnektor/TI-Gateway sowie TI-Kartenterminals) auf der neusten verfügbaren Version laufen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an Ihren regionalen Vertriebs- und Servicepartner.