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Version: 25.11

Patientenquittung

Die Patientenquittung ist eine detaillierte Auflistung der erbrachten ärztlichen Leistungen und deren Kosten. Versicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf diese Quittung, die auf Nachfrage kostenlos ausgestellt werden muss. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist zuständig für die Festlegung von Vorgaben für die Inhalte der Patientenquittung für niedergelassene Ärzte.

Patientenquittung für einen einzelnen Patienten erstellen

Gehen Sie hierzu vom Patienten aus über das "re. Menü" in "Formulare" > "Patientenquittung" oder geben über die bereits bekannte Vorgangssuche (Strg + Leertaste) das Wort "Quit" ein und rufen dort "Patientenquittung ausstellen" auf.

Menüeintrag Patientenquittung

Falls der Patient das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden alle Leistungen des ausgewählten Zeitraums aufgeführt. So können einzelne Leistungen von der Patientenquittung ausgeschlossen werden.

Bei allen anderen Patienten werden alle Leistungen im ausgewählten Zeitraum durch Klick auf "PDF erstellen" aufgelistet.

 Patientenquittung Abwahl einzelner Leistungen bei Kindern unter 15 Jahren

Patientenquittung für mehrere Patienten erstellen

Über diesen Vorgang können Patientenquittungen für mehrere Patienten gleichzeitig erstellt und ausgedruckt werden. Damit diese Funktion genutzt werden kann, muss in den "Patientendetails" > "Persönliche Daten" > "Weitere Daten" das Häkchen bei "Patientenquittung erwünscht" gesetzt sein.

Patientendetails zur Patientenquittung

Geben Sie über die bereits bekannte Vorgangssuche (Strg + Leertaste) das Wort "Quit" ein und rufen dort "Mehrere Patientenquittungen ausstellen" auf.

Suche Patientenquittung

Die Patientenquittungen werden jetzt generiert. Durch Klick auf "PDF erstellen" öffnet sich der PDF-Reader und die Quittungen können ausgedruckt werden.

Mehrere Patientenquittungen drucken und Quotierung

Angabe der Quotierung

Informationstext der KBV:
In der Regel bekommt der niedergelassene Arzt nur einen Teil der erbrachten Leistungen vergütet. Dieser Sachverhalt wird gemäß den Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung durch die Angabe der Quotierung abgebildet. Hier kann ein Erfahrungswert aus den letzten Quartalen in Prozent angegeben werden. Dieser Wert wird bei der Erstellung der Patientenquittung berücksichtigt und auf der Patientenquittung erläutert.