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Version: 25.11

Verordnung

Wenn Sie die Verordnung eines HzV-Falls aufrufen, dessen Vertrag die AMM-Funktionen (Arzneimittelmanagement) beinhaltet, werden Ihnen verschiedene Arzneimittelkategorien bei den Medikamenten angezeigt.

Die folgenden farblichen Markierungen werden hier kurz erklärt:

Türkiser Punkt:
Dieser steht für Rabattverträge bei HzV. Die Kategorie „Dunkelgrün” steht für patentfreie Arzneimittel, für die die AOK Bayern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V abgeschlossen hat.

Hellgrüner Punkt:

Hierbei handelt es sich um berechnete Arzneimittel. Diese entsprechen den drei preisgünstigsten, patentfreien Arzneimitteln der Gruppe der vorgeschlagenen wirtschaftlichen Alternativen, sofern die Krankenkasse für diesen Wirkstoff keine Rabattverträge abgeschlossen hat..

Roter Punkt:
Es handelt sich um Arzneimittel, die in der Regel durch qualitative und wirtschaftliche Alternativen substituiert werden können, wobei medizinische Ausschlusskriterien zu beachten sind.

Wählen sie beispielsweise ein rot markiertes Medikament aus, so wird über das HÄVG-Prüfmodul nach Alternativen gesucht.

Wenn Sie das Medikament dennoch verordnen möchten, drücken Sie einfach Enter. Wenn Sie die Arzneimittelempfehlung verordnen möchten, wählen Sie das entsprechende Medikament aus und übernehmen Sie es mit Enter auf das Rezept.

Nicht farblich hinterlegt sind:
Alle übrigen Arzneimittel.

Im Rahmen der bestehenden Therapiefreiheit wird dem Hausarzt empfohlen, wenn möglich, grün hinterlegte Arzneimittel zu verordnen.

Bei Verordnungen von rot hinterlegten Arzneimitteln soll der vorgeschlagene Substitutionsvorschlag (grün) bevorzugt werden, unbeschadet der Behandlungsfreiheit und medizinischen Verantwortung bei der Verordnung.

Die entsprechenden Daten für die farbliche Kennzeichnung der Arzneimittel und der Arzneimittelempfehlungen werden von der Krankenkasse in dem vom Hausärzteverband definierten Format bereitgestellt.

Verordnung von steuerbaren Hilfsmitteln
Bei der Verordnung eines Hilfsmittels wird geprüft, ob es sich um ein steuerbares Hilfsmittel handelt. Ist dies der Fall, werden folgende zusätzliche Daten in das Formular übernommen:

  • Faxnummer "Versorgungssteuerung" des BKK-Versicherten
  • Telefonnummer "Versorgungssteuerung" des BKK-Versicherten
  • Der bisher auf dem Formular gedruckte Text "Die Versorgung erfolgt durch Ihre BKK" entfällt