Grundvoraussetzungen
Mit T2med steht die für DALE-UV 22.02.2001 auditierte Software als Grundvoraussetzung zur Verfügung. Zusätzlich müssen noch folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
Anmeldung zum DALE-UV Verfahren
Aufgrund interner Umstrukturierungen müssen sich teilnehmende D-Ärztinnen und D-Ärzte ab 2024 nicht mehr zusätzlich für das DALE-UV-Verfahren anmelden. Das bisherige Formular "Anmeldung zum DALE-UV-Verfahren" muss daher nicht mehr eingereicht werden und steht auf unserer Homepage nicht mehr zur Verfügung. Bitte teilen Sie Ihrem DGUV-Landesverband jedoch spätestens vor dem ersten Versand Ihr Institutionskennzeichen mit.
Institutionskennzeichen (IK)
Das DALE-UV Verfahren ist IK-basiert. Das bedeutet, dass jeder Leistungserbringende, auch Leistungserbringende in Krankenhäusern, Gemeinschaftspraxen und MVZ oder angestellte Leistungserbringende, ein eigenes, persönliches Institutionskennzeichen benötigt. Bitte teilen Sie Ihr Institutionskennzeichen vor dem ersten Versand Ihrem DGUV-Landesverband mit, damit Ihre Berichte korrekt verarbeitet und an die Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden können.
Das Institutionskennzeichen wird mit dem "Erfassungsbeleg Institutionskennzeichen" bei der "ARGE-IK" beantragt oder ggf. geändert.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf den Seiten der DGUV: https://www.dguv.de/dale-uv/info_fuer_d-aerzte/das_benoetigen_sie/index.jsp